Werder/Havel 7,50 Euro - diese Zahl liegt Werner Große, CDU-Bürgermeister von Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark) und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, schwer im Magen. 7,50 Euro sind der Mindeststundenlohn, den Brandenburg im neuen Vergabegesetz für öffentliche Aufträge festsetzen will. Jeder Betrieb, der sich um solch einen Auftrag bewerben will, muss diesen Lohn garantieren. Das ist mehr als der Tariflohn einiger Branchen.
Kampfansage märkischer Kommunen
Verband lässt am Vergabegesetz kein gutes Haar / Kritik an Mindestlohn

vom 24.11.2010
Von Ulrich Nettelstroth und Ute Sommer Um das von Rot-Rot geplante Vergabegesetz ist ein Streit entbrannt. Städte und Gemeinden befürchten erhebliche finanzielle Belastungen.
Große ist nicht etwa "dagegen, dass vernünftige Löhne bezahlt werden". Doch dass die Vorschrift auch für Aufträge der Kommunen gelten soll, ärgert ihn. Das bringe "immensen Verwaltungsaufwand" und zusätzliche Kosten, sagte er gestern. Die Kommunen müssten prüfen, ob der Lohn gezahlt wird. Große fürchtet Mehrkosten von bis zu 30 Millionen Euro für die Kommunen. Dafür müsse das Land aufkommen. Das wolle aber nur zwei bis fünf Millionen Euro zahlen. Große kündigt einen "harten Kampf" an.
Der Kampf ums Vergabegesetz erlebte schon einige Runden. Im Februar hatte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) Eckpunkte präsentiert. Mit dem Mindestlohn für Landesaufträge und der Empfehlung an die Kommunen, sich anzuschließen. Das ging dem Koalitionspartner SPD nicht weit genug. "Auch in den Kommunen muss ein Mindestlohn für öffentliche Aufträge gelten", postulierte damals SPD-Arbeitsminister Günter Baaske. Mit Erfolg.
Nun heißt es im Gesetzentwurf, dass "die Kommunen in den Wirkungskreis des Gesetzes einbezogen werden" sollen, wie Claudia Lippert vom Wirtschaftsministerium bestätigt. Die Opposition spart da nicht mit Häme. So etwas habe er noch nicht erlebt, sagt Dierk Homeyer von der CDU. Da präsentiere Minister Christoffers einen Entwurf, der "im Wesentlichen okay" sei, dann sage die SPD "nö", die Linksfraktion nicke und alles werde anders.
Im SPD-geführten Arbeitsministerium gab man sich reserviert und verwies auf laufende Gespräche. Die Linksfraktion betont, dass es "notwendig" sei, "die Kommunen in den Geltungsbereich aufzunehmen", um einem Ausufern des Niedriglohnsektors entgegenzuwirken. Die CDU lehnt die Einbeziehung der Kommunen ab. Es drohe ein "Bürokratiemonster". Die FDP fürchtet gar den "Todesstoß" für kleinere Unternehmen. Viele könnten den Mindestlohn nicht zahlen, so Fraktionsvorsitzender Andreas Büttner. Das Argument lässt Grünen-Fraktionschef Axel Vogel nicht gelten. Der Mindestlohn gelte nur für den öffentlichen Auftrag und werde ja bezahlt. Allerdings würden die Grünen gern ökologische Kriterien im Gesetz sehen, die etwa den Einsatz umweltfreundlicher Produkte bevorzugen.
Die Unternehmen fürchten, dass "Kommunen künftig weniger Aufträge vergeben", wenn nicht klar sei, wer die Mehrkosten bezahlt, schätzt Wolfgang König, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam. René Kohl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, mahnt: "Das Vergaberecht - geschaffen mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge - darf nicht mit politischen, ökologischen oder gesellschaftlichen Zielen belegt werden."
Doro Zinke, Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds Berlin-Brandenburg, hat wenig Verständnis für die Sorgen der Kommunen. "Die Städte müssten doch eigentlich ein Interesse haben, dass die Leute von ihrem Geld leben können", sagt sie.







